(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ausschließliche Geltung für Verträge, in denen die „Fa. manida werbemittel + konzepte OHG“ Vertragspartei ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners (auch Auftragnehmer) haben keine Geltung und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Leistung vorbehaltlos abgenommen wird.
(2) Rechtswirksam sind nur Verträge, Bestellungen, Abrufe, Rahmenverträge und sonstige Willenserklärungen, die in Textform von den Vertragsparteien bzw. Vertretungsberechtigten geschlossen wurden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Vertragspartner für den gesamten Geschäftsverkehr ist grundsätzlich die Firma manida – werbemittel + konzepte OHG, vertreten durch den Inhaber Markus Landhofer, Am Eggenkamp 37-39, 48268 Greven (nachfolgend manida genannt).
(4) Vertragsbestandteile sind in der nachstehenden Rangfolge:
(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die nicht Verbraucher / Endkunde sind. Beliefert werden ausschließlich gewerbliche Kunden, Unternehmen und juristische Personen, sowohl des öffentlichen als auch privaten Rechts, die wirksam vertreten sind.
(2) Beschreibungen, Beschaffenheitsangaben, Preise usw. sind in allen Teilen freibleibend und unverbindlich; dies gilt insbesondere für Kataloge, Internet-Seiten (insb. Online-Shop). Die Produktpräsentation stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
(3) Eine auf von manida zur Verfügung gestellte Angebote, Offerten und Preise bezogene Bestellung stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar, welche manida innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Bestellung annehmen kann. Die Annahme erfolgt durch Versand einer auf das bindende Angebot gerichteten Auftragsbestätigung in Textform. Der Versand der Auftragsbestätigung ist u. a. auch auf elektronischem Wege z. B. via E-Mail möglich. Für den Inhalt, den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und Bestellung ist die von manida erstellte Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichungen infolge von Artikelüberarbeitungen (z. B. von manida oder des Herstellers) sind vorbehalten.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ manida werbemittel + konzepte – Stand: 01.12.2019
(4) In Textform abgegebene Anfragen des Kunden an manida zum Abschluss eines Vertrages stellen ein unverbindliches Angebot des Kunden dar, auf das manida ein rechtsverbindliches Angebot in Textform bezogen auf die jeweilige Anfrage des Kunden abgeben kann. Der Kunde kann das Angebot durch rechtsverbindliche Bestellung in Textform annehmen. Die rechtsverbindliche Bestellung des Kunden entspricht in diesem Fall der Auftragsbestätigung i. S. d. Absatz 3.
(5) Sämtliche Preise gelten grundsätzlich ab Werk Greven zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung, Zoll, Einfuhrmengenabgaben und ggf. Versand. Die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers obliegt hierbei ausdrücklich manida. Die Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden. Soweit ein Versand über das Werk Greven hinaus nur mit erhöhten Fracht-, Zoll- und/oder Einfuhrmengenabgaben zur Vertragserfüllung möglich ist, ist manida berechtigt, diese erhöhten Kosten auf den Kunden umzulegen. Dies gilt insbesondere für Waren, die aus dem Ausland angeliefert werden.
(6) manida behält sich vor, ganz oder teilweise per Nachnahme oder gegen Vorkasse zu leisten.
(7) Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten ist manida berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen; dies gilt insbesondere, soweit manida selbst entsprechende Kostensteigerungen entstanden sind.
(8) Zumutbare Abweichungen von den Bestellungen bis zu plus/minus 10 Prozent sind zulässig, dies gilt insbesondere bei Sonderanfertigungen und Druckaufträgen.
(9) Bei Veredelung (z. B. Druckarbeiten, Stickereien, etc.) wird ein rechtsverbindliches Angebot von manida erst angenommen, soweit durch den Vertragspartner und / oder Erfüllungsgehilfen eine Freigabe des von manida gefertigten oder vom Kunden zur Verfügung gestellten Musters (z. B. Logo, Druckvorlage, etc.) beispielsweise in Form einer PDF-Datei erteilt wurde.
(1) Der Kunde verpflichtet sich im Sinne einer Hauptleistungspflicht, erforderliche Vorlagen, Muster, Bestätigungen, Freigaben (im Folgenden: „Mitwirkungen“) gemäß den Vorgaben von manida pünktlich zu erbringen.
(2) Der Kunde räumt manida die Berechtigung zur Nutzung etwaiger Urheber-, Markenund sonstiger Rechte im Rahmen des Vertragszwecks ein. Der Kunde garantiert manida, im Hinblick auf die Mitwirkungen über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt manida insoweit von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ manida werbemittel + konzepte – Stand: 01.12.2019
manida kann insbesondere dann von dem Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn im Hinblick auf das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist oder dessen Eröffnung mangels Insolvenzmasse abgelehnt worden ist. Gleiches gilt, wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch infrage gestellt ist, dass der Auftragnehmer seine Zahlung nicht nur vorübergehend einstellt oder für den Auftraggeber sonstige Anzeichen dafür bestehen, dass der Auftragnehmer nicht in der Lage sein könnte, seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen.
(1) manida obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers, welche entsprechend § 2 Abs. 5 nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden erfolgt. manida sowie der für die Versendung von mandia beauftragte Unternehmer versendet unversichert auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wählt die Versandart, auch Teillieferungen, nach eigenem billigen Ermessen und übernimmt insoweit keine Haftung. Mit Übergabe der Ware an den oder die mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt manida die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über. manida übernimmt auch keine Haftung für verbindliche Lieferzeiten; insoweit steht manida auch nur ein, soweit der Kunde Mitwirkungen (§ 3 Abs. 1) rechtzeitig erbracht hat. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages bzw. der Bestellung erforderlichen Unterlagen, der ggf. vereinbarten Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbestellungen, soweit diese vereinbart wurden. (2) Ist manida oder das für die Versendung beauftragte Unternehmen ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage, weil der Vorlieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, oder ist die bereits bestellte Ware für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat wegen höherer Gewalt nicht verfügbar, kann manida vom Vertrag zurücktreten.
(3) manida ist, soweit ihr zumutbar, zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt; hierdurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten von manida. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus / minus 10 Prozent sind zulässig. Sollte der Kunde auf keinen Fall eine Teilleistung wünschen, ist dies unverzüglich nach Mitteilung der Lieferverzögerung manida in Textform mitzuteilen.
(1) Alle Preise sind in Euro und verstehen sich als Nettopreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 Prozent nicht enthalten ist zuzüglich anfallender Versandkosten. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Vertragsschlusses.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ manida werbemittel + konzepte – Stand: 01.12.2019
(2) Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung in Euro ohne Abzug ausschließlich per Überweisung oder im Lastschriftverfahren zu leisten. § 2 Abs. 6 bleibt unberührt.
(3) Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposition verwendet.
(4) Eventuelle Kosten der Überweisung oder der Lastschrift werden dem Kunden weiterbelastet. Dies gilt insbesondere, wenn ein Lastschrifteinzug fehlschlägt.
(5) Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Vor der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich gegebenenfalls anfallender Verzugszinsen ist manida zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann manida für noch ausstehende Lieferung aus einem laufenden Vertragsverhältnis unter Fortfall eines Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung verlangen.
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von manida. Der Kunde erteilt manida jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware. Dies gilt auch wegen künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Kontokorrentvorbehalt). Außerdem ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr – nicht jedoch zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession – berechtigt. Dabei tritt er alle Forderungen, die ihm wegen der Weiterveräußerungen gegen Dritte entstehen, im Voraus an manida ab. Auf Verlangen von manida macht der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen, händigt manida dazugehörige Unterlagen aus und teilt den Schuldnern die Abtretung mit. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber manida nachkommt und nicht in Insolvenz gerät, bleibt er zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt, und manida wird diese nicht einziehen.
(2) manida verpflichtet sich im Falle des Absatzes 1 auf Verlangen des Kunden, jedoch nach eigener Auswahl, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die besicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(1) manida und ihre Erfüllungsgehilfen verwenden je nach Anforderung und nach eigenem Ermessen unterschiedliche Veredelungstechnicken (vgl. § 2 Abs. 10), bei denen technisch bedingt gewisse Abweichungen zum Muster (vgl. § 2 Abs. 10) auftreten können.
(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Abweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn vom Hundert stellen keine Mängel dar, die zur Gewährleistung berechtigten.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ manida werbemittel + konzepte – Stand: 01.12.2019
(3) Gewährleistungsansprüche im Falle des § 437 BGB verjähren in einem Jahr ab Ablieferung; Gewährleistungsansprüche im Falle des § 634 BGB verjähren in einem Jahr ab Abnahme; Schadensersatzansprüche verjähren spätestens in fünf Jahren ab ihrer Entstehung.
(4) § 377 HGB bleibt unberührt.
(5) Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt so ist dieser verpflichtet, manida die aus diesem Grund nachweislich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
manida haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder vertragswesentlicher Pflichten sowie für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von manida, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus ist jede Schadensersatzhaftung (Haftung) ausgeschlossen. Insbesondere schließt manida die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die Haftung ist allgemein auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
(1) manida behält sich an sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, welche von manida nur für den Kunden bestimmt sind.
(2) Die unter Abs. 1 aufgeführten Arbeiten, Unterlagen etc. dürfen von Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Mitbewerber) ist ohne ausdrückliche Zustimmung von manida nicht gestattet.
(3) manida ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel und den Namen des Kunden zu Werbezwecken, als Referenz oder als Muster zu verwenden und abzubilden sowie den Namen von manida an geeigneter Stelle anzubringen.
(1) Greven wird als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten auch als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Es gilt deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Personenbezogene Daten (zum Beispiel Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ manida werbemittel + konzepte – Stand: 01.12.2019 insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes neuer Fassung in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (VO EU 2016/679) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Wir stellen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf www.manida-werbemittel.de ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der unsererseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen